1937
 
- 13. Februar 1937
 Reichsnotarverordnung:
 Juden dürfen nicht zum Notar bestellt werden.
 
 
- 8. September 1937
 3. Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen:
 Nicht zuzulassen sind Ärzte, die selbst oder deren Ehegatten nicht deutschen oder artverwandten Blutes sind.
 
 
- 16. November 1937
 Erlass des Reíchsínnenministeriums:
 Auslandspässe dürfen Juden nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden (vor allem zur Auswanderung).
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