Der Jüdische Friedhof in Wittlich

Ansicht vom Eingang wb 1200

Hinweise


Wer den jüdischen Friedhof in Wittlich besuchen will, sollte einige Punkte berücksichtigen:

Friedhöfe sind Orte der Ruhe und des Gedenkens. Entsprechend ist alles zu vermeiden, was als Störung der Totenruhe aufgefasst werden kann. 

  • Männliche Besucher tragen aus Respekt und Ehrerbietung den Toten gegenüber eine Kopfbedeckung.
    Nach jüdischem Glauben bedeckt man - sowohl in der Synagoge, im Angesicht Gottes, als auch auf dem Friedhof, im Angesicht des Todes -sein Haupt
  • Am Schabbat und hohen jüdischen Feiertagen kann ein jüdischer Friedhof nicht besucht werden.
  • Essen, Trinken Rauchen, Spielen, Lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben sind nicht gestattet, da die Toten an diesen Genüssen des Lebens nicht mehr teilhaben können.
  • Die Gräber dürfen nicht betreten oder als Sitzgelegenheit verwendet werden, da man die Toten so entehrt und die Totenruhe stört.
  • Es ist nicht gestattet, den Friedhof und die Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen.
  • Tiere – ausgenommen Blindenhunde – dürfen nicht mitgebracht werden.

    Will man den Verstorbenen ehren, legt man einen kleinen Stein auf sein Grab. Diese Geste erinnert an die Wüstenwanderung des Volkes Israel, als ein Grab aus Stein die Toten vor wilden Tieren schützte.

Benutzerordnung für den jüdischen Friedhof Wittlich, Kulturamt der Stadt Wittlich

 

  • Lage des Friedhofs   (Der Schlüssel ist beim Kulturamt der Stadt Wittlich, Neustr. 2, oder im Emil-Frank-Institut, Schlossstr. 10, ausleihbar.)