Ausschluss
Durch das beim Nürnberger Parteitag vom September 1935 beschlossene „Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des Deutschen Volkes und der deutschen Ehre war die „Entschließung“ ohnehin bedeutungslos geworden: Alle weiteren diskriminierenden NS-Sondergesetze und Erlasse gegen die deutschen Juden (insgesamt bis 1945 fast 1000 an der Zahl) regelten quasi auf dem Verwaltungsweg und auf der Grundlage der NS-Rassenideologie den Ausschluss der Juden aus der „Volksgemeinschaft“ bis hin zum „bürgerlichen Tod“ (s. zu diesen Gesetzen und Erlassen, Auflistung für die Jahre der NS-Diktatur_eigene Seite auf der Homepage).
In den folgenden Monaten kam es trotz des Verbotes, sich an „Einzelaktionen gegen Juden“ (NS-Diktion) zu beteiligen, immer wieder zu tätlichen Übergriffen gegen Juden, aber auch zu Sachbeschädigungen, ohne dass die Täter – von wenigen Ausnahmen abgesehen – ermittelt werden konnten. Auch wurde vor allem jüdischen Jugendlichen jegliches Sporttreiben und Auftreten im geschlossenen Verband in der Öffentlichkeit verboten. Hierfür waren ausschließlich Wittlicher Nationalsozialisten verantwortlich sowie Bürgermeister Dr. Hürter und Landrat Franz Bender.
Autor: Franz-Josef Schmit, November 2020
Literatur
- Mehs, Matthias Joseph: Tagebücher vom November 1929 bis September 1946. Hrsg. von Günter Wein und Franziska Wein. 2 Bd., Trier 2011.
- Petry, Klaus: Wittlich unter dem Hakenkreuz. 3. Teil der Stadtgeschichte. Wittlich 2009.
- Zeitenwende. Das 20. Jahrhundert im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Bearbeitet von Erwin Schaaf. Wittlich 2000.
- Wein-Mehs, Maria: Juden in Wittlich 1808 – 1942. Wittlich 1996.
- Einbezogen sind eigene Recherchen des Verfassers zum Nationalsozialismus in Wittlich.